Hygiene
Weil reine Haut reinhaut

Hygienezertifikat
Qualitätssicherung gemäß der 141. Verordnung

Bereits in meiner Tätigkeit als Zahnärztliche Assistentin mit Zusatzausbildung als Dental-Hygienikerin (Dentalhygieneschule Zürich) im ST. JOHANNS-SPITAL, ist neben der fehlerfreien Arbeit, HYGIENE das oberste GEBOT! Mein Studio erfüllt die hygienischen Anforderungen zur Qualitätssicherung gemäß der 141. Verordnung: “Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende”.

Die Geräte sind steril. teile die nicht sterilisiert werden können, werden mit Einweghüllen überzogen. Ich achte auch auf stetige Wartung der Geräte.

auf Glyzerin Basis entsprechen Sie dem strengem Kosmetik-Gesetz. Dabei lege ich Wert auf die Zertifizierung (nachweislich mit Chargennummer), deren Zulässigkeit und Verträglichkeit.

so werden Behandlungsstuhl und Ablagen nach Ihrer Behandlung desinfiziert und das Studio gereinigt.

Bitte haben Sie Verständnis dass ich während der Behandlung keine Telefongespräche entgegen nehmen kann. Ich müsste jedes Mal die Handschuhe wechseln und es wäre meiner Kundschaft gegenüber unhöflich die Arbeit immer zu unterbrechen (es könnten auch Sie sein).

der entstehende Müll wird getrennt und nach Art entsprechend entsorgt.

diese werden vorschriftsmäßig entsorgt!

Die REACH-Richtline
wir nutzen nur noch reach konforme farben

Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Sie schlägt ferner alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern. Die seit 04.01.2022 geltente Richtlinie gilt auch bei uns!

Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die ⁠REACH-Verordnung⁠ gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Ich beziehe meine Farben aus Deutschland. Dabei wird von mir Wert darauf gelegt, dass die Farben von unabhängigen Instituten geprüft sind!

Für die beiden Farbstoffe Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 gilt das Verbot des Inverkehrbringens bzw. der Verwendung ein Jahr später ab dem 4. Jänner 2023. Diese längere Übergangsfrist gilt ausschließlich für die beiden Pigmente, aber nicht per se für die Farben Blau und Grün.

Allgemeine Tipps und Hinweise
Für eine schnelle & sichere Abheilung

Um die Wundheilung zu fördern oder sie gar zu gefährden finden Sie hier einige Tipps und Hinweise. Sollten Sie spezifische Fragen zu den Themen haben beantworte ich Ihnen diese gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Keine Sauna
  • Kein Schwimmbad
  • Keine direkte Sonneneinstrahlung oder Solarium
  • Kein Gesichts-Peeling
  • Die Kruste nicht abkratzen! Auch nicht bei möglichem Heilungsjucken.
  • Die behandelten Stellen immer wieder mit Bepanthen-Salbe, oder mit Vitamin-Creme betupfen. Fördert die Wundheilung!
  • Vermeiden Sie Hektik und Stress,
  • Vermeiden Sie den Konsum von Alkohol,
  • Seien Sie ausgeschlafen.
  • Es wird die Haut bei der Anbringung des Permanent Make-up’s geöffnet. Sie haben also eine offene Wunde! Auch wenn es nicht danach aussieht.
  • Diese Wunde benötigt eine spezielle Pflege!!!
    Sie müssen für ca. 2 Wochen alles vermeiden was eine Infektion oder eine Entzündung verursachen könnte!

Eine Tätowierung strapaziert die Haut ein wenig. Durch die vielen feinen Nadelstiche wurde sie perforiert, also mit unzähligen kleinen Löchern übersät. Diese kleinen Verletzungen brauchen etwas Pflege, damit sie sauber und problemlos verheilen können.

Nur eine schön verheilte Tätowierung kann Farben und Formen optimal zur Geltung bringen. Deshalb habe ich Ihnen eine Anleitung, wie Tattoos am besten gepflegt werden, zusammengestellt.